ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ITR BENELUX

Artikel 1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jeden Vertrag zwischen „ITR Benelux B.V.“, im Folgenden „Nutzer“ genannt, und jeder natürlichen oder juristischen Person, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt, soweit die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind. Diese Bedingungen gelten ebenfalls für Vereinbarungen mit dem Nutzer, für deren Ausführung Dritte hinzugezogen werden müssen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch zwischen dem Auftraggeber und den Mitarbeitern sowie der Geschäftsleitung des Nutzers. Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise ungültig oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Der Nutzer und der Auftraggeber werden in diesem Fall versuchen, neue Bestimmungen zu vereinbaren, die den ursprünglichen Zielen und Absichten der ungültigen oder nichtigen Bestimmungen so weit wie möglich entsprechen. Das Nichtbestehen auf der strikten Einhaltung dieser Bedingungen durch den Nutzer bedeutet nicht, dass die Bestimmungen nicht gelten oder dass der Nutzer das Recht verliert, die Einhaltung der Bedingungen in anderen Fällen zu verlangen.


Artikel 2. Angebote und Vorschläge
Alle Angebote und Vorschläge des Nutzers sind zwei Monate lang gültig. Der Nutzer ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass es sich um einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler handelt.


Artikel 3. Vertragsdauer, Lieferfristen, Ausführung und Änderung des Vertrags
Der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Auftraggeber wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die zur Fertigstellung der Arbeiten angegebenen Fristen sind niemals verbindlich. Dem Nutzer muss immer eine angemessene Frist eingeräumt werden, um den Vertrag zu erfüllen. Sollte sich während der Ausführung des Vertrages herausstellen, dass eine Änderung oder Ergänzung erforderlich ist, werden die Parteien dies einvernehmlich anpassen. Das vereinbarte Entgelt kann dadurch angepasst werden.


Artikel 4. Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung des Vertrags
Der Nutzer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag sofort zu kündigen, wenn:
Der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt.
Wenn Umstände eintreten, die die Einhaltung des Vertrages zu den ursprünglichen Bedingungen unzumutbar machen.
Wenn die Kündigung dem Auftraggeber zuzuschreiben ist, hat der Nutzer Anspruch auf Schadensersatz, einschließlich bereits entstandener (indirekter) Kosten, mit einem Mindestbetrag von 30 % des Gesamtbetrags des genehmigten Angebots.


Bei Liquidation, (Antrag auf) Zahlungsaussetzung oder Insolvenz des Auftraggebers, steht es dem Nutzer frei, den Vertrag sofort zu kündigen oder die Bestellung zu stornieren, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
Wenn der Auftraggeber eine Bestellung (teilweise) storniert, ist er verpflichtet, dem Nutzer die im Zusammenhang mit der Bestellung entstandenen Kosten zu erstatten.


Artikel 5. Höhere Gewalt
Der Nutzer ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen, wenn er daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und nicht gemäß Gesetz, Rechtsakt oder allgemeinen Auffassungen zu seinen Lasten geht.
Artikel 6. Zahlung und Inkassokosten


Die Zahlung hat immer bar direkt nach der Ausführung der Arbeiten zu erfolgen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Auftraggeber erhält eine Quittung. Wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig zahlt, ist er automatisch in Verzug und schuldet die gesetzliche (Handels-)Zinsen, mit einem Mindestbetrag von 1 % pro Monat. Der Nutzer ist berechtigt, die geleisteten Zahlungen zunächst auf die entstandenen Kosten, dann auf die fälligen Zinsen und zuletzt auf die Hauptsumme anzurechnen. Beanstandungen gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungspflicht nicht aus. Sobald der Auftraggeber seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht nachkommt, gehen alle angemessenen Kosten zur Erfüllung außergerichtlich auf seine Kosten. Der Auftraggeber schuldet außergerichtliche Kosten in Höhe von 15 % der Hauptsumme mit einem Mindestbetrag von 150 €.


Artikel 7. Eigentumsvorbehalt
Alle vom Nutzer im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren bleiben Eigentum des Nutzers, bis der Auftraggeber alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugreifen oder Rechte daran geltend machen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Nutzer davon in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Waren gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Nutzer auf dessen Verlangen mitzuteilen, wo sich die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren befinden.


Artikel 8. Garantien und Reklamationen
Der Nutzer gewährt eine allgemeine Garantie von fünf Jahren auf Reparaturarbeiten. Für Reinigungsarbeiten und Notfallreparaturen gilt eine Garantie von einem Jahr. Für vollständige Renovierungsarbeiten gilt eine Garantie von zehn Jahren. Die Garantie erlischt, wenn ein Mangel infolge unsachgemäßer oder missbräuchlicher Nutzung entsteht oder durch unsachgemäße Lagerung oder Wartung durch den Auftraggeber und/oder Dritte verursacht wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gelieferte zu prüfen, sobald die Ware geliefert und/oder die Arbeiten ausgeführt wurden. Etwaige Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber muss dem Nutzer die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu untersuchen. Reklamationen setzen die Zahlungspflicht nicht aus.


Artikel 9. Haftung
Sollte der Nutzer haftbar sein, ist diese Haftung auf das in diesem Artikel festgelegte Maß beschränkt. Der Nutzer haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass er sich auf unrichtige oder unvollständige Informationen des Auftraggebers verlassen hat. Der Nutzer haftet nur für unmittelbare Schäden, es sei denn, beim Auftraggeber liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder leichtfertiges Verhalten vor. Unmittelbarer Schaden umfasst:
die angemessenen Kosten zur Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens, soweit die Feststellung Schäden im Sinne dieser Bedingungen betrifft.
die angemessenen Kosten zur Anpassung der Leistung an den Vertrag, soweit dies dem Nutzer zugerechnet werden kann.
angemessene Kosten zur Verhinderung oder Minderung von Schäden, soweit der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens geführt haben. Der Nutzer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich entgangener Gewinne, entgangener Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebs- oder sonstigen Störungen. Falls der Nutzer für einen Schaden haftbar ist, ist die Haftung des Nutzers auf maximal das Dreifache des Rechnungsbetrags der Bestellung begrenzt, mindestens jedoch auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht. Die Haftung des Nutzers ist in jedem Fall auf den Betrag der Versicherungsleistung beschränkt. Die Haftungsbeschränkungen in diesem Artikel gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner Untergebenen beruht.


Artikel 10. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Auf alle Rechtsbeziehungen, an denen der Nutzer beteiligt ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Für Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Nutzer ist das Gericht in 's-Hertogenbosch zuständig. Die Parteien werden erst dann das Gericht anrufen, nachdem sie sich bis zum Äußersten bemüht haben, das Problem im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen.

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